Hallo! Ich habe ne kurze Frage:
Ist es zulässig, Getränke inkl. dem Pfandsiegel (DPG) zu kaufen und online weiterzuverkaufen bzw. ist es hierfür notwendig, speziell dies irgendwo anzumelden?
Bisher habe ich hierzu leider keine Infos erhalten. Bei der DPG-Homepage kann man sich lediglich "Vertragsunterlagen" zusenden lassen als Händler und Erstinverkehrbringer, kann mir jemand hierzu was sagen? Ich gehe nämlich mal davon aus, dass die wenigsten Kunden bestellte Dosen/Flaschen aus dem Internet über den Postweg zurücksenden, sondern eher im nächsten Supermarkt abgeben, von daher ist ein gesonderter Vertrag evtl. garnicht von Nöten.
Vielen Dank schonmal!