
AW: Eigener Webshop, verkauf jedoch über Distributoren
Ich würde sagen, kommt darauf an, wie es der Kudne oder Wettberwerber sieht. Und ob der Recht hat, entscheidet im zweifel ein gericht. Mir ist zumindest keine gesetzliche Grundlage dafür bekannt.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.