
AW: Wie erotisch dürfen Wallpaper sein ?
Das ist kein heisses Thema, eher ein individuelles. Was bei dem einen Bild noch "zulässig" ist, könnte bei dem anderen schon gegen den Jugendschutz verstoßen.
Am einfachsten ist es, man wendet sioch mit seinen konkreten Fragen an den Jugendschutzbeauftragten des Bundeslandes. Der kann dann auch konkret antworten.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.