Hallo zusammen,
ich habe vor ca. 2 1/2 Wochen bei ebay ein Quad-Bike versteigert und zur Selbstabholung angeboten. im Rahmen des Angebots habe ich auch eine Probefahrt angeboten.
Das Fahrzeug war beim Verkauf in einwandfreiem Zustand und es hat sogar eine Person (nicht Käufer) die Probefahrt wahrgenommen, ohne Probleme. (Könnte ich als Zeuge hinzuziehen, habe Tel.Nr.)
Mit dem Käufer wurde vereinbart die Ware am Wochenende abzuholen. Ich habe das Fahrzeug dazu direkt nach Ende der Versteigerung abgemeldet. Eine kurze Probefahrt wurde dennoch auf dem kleinen Privatgelände durchgeführt. Danach wurde es vom Käufer verladen und Bar bezahlt.
Ich habe einen vorgefertigten Kaufvertrag ausgefüllt (vom ADAC) und mir auch unterschreiben lassen. ([URL="http://tinyurl.com/5o5lds"]http://tinyurl.com/5o5lds[/URL])
Ich habe den Zustand im Angebot so formuliert: "Der allgemeine Zustand ist sehr gut."
Alle mir bekannten Mängel wie z.B. Karatzer oder Dellen habe ich in das Angebot geschrieben.
Gestern bekam ich einen Anruf vom Käufer mit Drohungen einer Klage und Geld-zurück wegen Betrugs, weil das Fahrzeug nicht mehr funktioniert (Springt an und geht wieder aus).
Ich habe die Gewährleistung mit folgendem Satz im Angebot ausgeschlossen: "Gewährleistung gibt es natürlich keine mehr."
Die Rückgabe wird von Ebay seit einiger Zeit auf der Seite "Versand und Zahlungsmöglichkeiten" unter dem Punkt "Widerrufs- oder Rückgabebelehrung" so formuliert: "Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück." Deshalb habe ich das nicht extra nochmal geschrieben.
Ich habe eine Rechtschutzversicherung und wollte mich vorab nur mal informieren, da mich das schon sehr beschäftigt, da ich ein ehrlicher Mensch bin und das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand übergeben habe. Ich habe keine bekannten Mängel verschwiegen, was der Käufer mir im Nachhinein unterstellt.
Jetzt kommt der Käufer, macht das Fahrezeug kaputt (laut Telefonat ist er sogar 2 Tage damit gefahren) und will sein Geld zurück.
Meine Frage nun, welche Chancen hat der Käufer bei einer evtl. Klage gegen mich? Reichen die Hinweise zur Gewährleistung und Rücknahme? Nicht zu vergessen, er ist ja, wenn auch nur ein paar Meter, Probegefahren und alles hat funktioniert.
Edit: Noch vergessen zu erwähnen, ich bin Privat-Varkäufer.
Edit2: Nochmal was vergessen. ich habe das Fahrzeug mit "TÜV/HU Neu" angeboten. Der TÜV Termin war ca. 3 Wochen vor Einstellen der Angebotes.
Vielen Dank für eure Antworten.