Hallo,
angenommen jemand hat im Dezember 2008 ein Bild (Partyfoto) aus dem Internet gesucht und es in einem Magazinartikel auf einem Internetportal verwendet. Das Portal wird als GBR von ein paar Studenten betrieben und macht +- Null Gewinn.
Hinzu kommt, dass ein Logo aus dem Foto geschnitten wurde. Es kann nicht mehr nachvollzogen werden, wer genau das Foto eingestellt hat.
Die Frage selbst bezieht sich hierbei auf eine Abmahnung die dieser jemand möglicherweise bekommen hat. Die Abmahnsumme könnte sich um die 850€ drehen.
Der Anwalt bezieht sich bei seiner Kalkulation auf die üblichen Bildhonorare von 2009: [url]http://www.bjv.de/_ws/resource/_ts_1267171530000/rO0ABXQAVWR5bjptb2R1bGVzL3NpdGVzL3dlYnNpdGUvcGFnZX MvaG9tZS9mYWNoZ3J1cHBlbi9mcmVpZS9zaWRlYmFyL19wYWdl X2lkX29fYWR2YW5jZWRfMzk=/link01/bildhonorare_2009.pdf[/url]
Hier stehen für über 6 Monate Online Honoare nur 120€ an. Der Anwalt hat in seinem Schreiben aber wohl möglich mit 310€ gerechnet und zwei Mal 100% aufgeschlagen für Logo-Entfernung und fehlende Quellenangabe.
Würdet Ihr Euch auf den Deal einlassen, oder Euch einen Anwalt nehmen?
Verjährt so ein Vergehen vielleicht?
Die Seite wurde in den 2 Jahren wohl möglich nur 500 mal aufgerufen, macht es das irgendwie besser?
Es stehen 850€ fest gegen, Anwaltskosten + die eh anfallende Strafe. Denn dem Verstoß selbst, hat der jemand nichts entgegen zu setzten.
Ich hoffe Ihr könnt mir bei meiner Frage zur Seite stehen. Hier gibt es sicher Leute die sich mit dieser Materie auskennen. Großen Dank im Voraus.
MFG
recht-fraglich