
AW: Wer zahlt die Versandkosten bei einer Reklamation
Da es sich hierbei um Sachmängel handelt, stellt sich die Frage nach den Versandkosten eigentlich nicht. Sicherlich kann der Verkäufer "verlangen", dass man diese vorstreckt, er muss sie aber erstatten.
Und was Schadensersatz angeht: Hier muss ein Schaden entstanden sein. Und dafür ist auch der Vertragspartner (Verkäufer) verantwortlich und nicht der Hersteller. Das wäre nur relevant, wenn es sich um eine Herstellergarantie (ist was ganz anderes als Gewährleistung oder Sachmängelhaftung) handelt.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.