Abend,
ich habe eine Frage zu einer Situation, wenn zwei verschieden lange Fristen unterschiedlicher Urheberrechte miteinander kollidieren.
So abstrakt wie möglich: Eine Fotografie mit Motiv aus Land X von einem Fotografen mit der Staatsbürgerschaft des Landes X ist gemeinfrei geworden, da er jetzt seit einer gewissen Zeit nicht mehr unter uns weilt. In Deutschland ist diese Frist des Urheberrechts länger als in Land X und noch nicht abgelaufen. Nun soll das Bild auf einer in Deutschland gehosteten und mit .de-Domain versehenen privaten Website gezeigt werden. Welches Urheberrecht kommt zum Tragen?
Bedanke mich schonmal im Vorhinein!
Gruß, John