
AW: Google Adwords und Meta tag - Keywords
Man kann damit durchaus gegen Marken-/gewerbliches Namensrecht und/oder Wettbewerbsrecht verstoßen.
Abmahnungen und Schadensersatz in unbegrenzter Höhe sind durchaus denkbar
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.