Hallo liebe E-Recht24 Community,
ich starte bald eine E-Community Seite und hatte deshalb einige Fragen.
Meine erste Frage:
Nutzt man für eine E-Community AGB oder Nutzungsbediengung als Fachwort, um Nutzern auf Regeln/Vertragsbediengungen etc. aufmerksam zumachen?
Oder ist es Jacke wie Hose?
Meine zweite Frage:
Benötigt eine geschlossene E-Community (ähnlich wie Facebook: Erst registrieren, dann Zugang haben) ein Impressum?
Meine dritte Frage:
Falls Impressum notwendig ist, müsste man mit großen Problemen rechnen, wenn man Nachname abkürzt und Straße und Hausnummer nicht angibt?
(Man würde nur angeben: E-Mail, zweite Kontaktform, Land, Stadt, PLZ.)