
AW: Gewährleistung bzw Garantie anspruch bei Gebrauchter Ware!
Der Käufer hat immer Ansprüche gegenüber dem Verkäufer - zumindest was Gewährleistung angeht.
Somit hat man als Käufer bei eBay nur Ansprüche gegenüber dem Verkäufer. Wenn der die Ansprüche ausschließt, hat man keine. Oder anders ausgedrückt: Wenn der Verkäufer des Verkäufers die Gewährleistung gegenüber einem Dritten nicht gewährt, ist das durchaus rechtens, da zwischen denen kein Vertragsverhältnis, woraus die Gewährleistung resultieren könnte, existiert.
Bei der Garantie (freiwillig!) ist es noch etwas anders. Hier kann in den Bedingungen festgelegt werden, wer Ansprüche aus der Garantie geltend machen kann. Sehr oft findet sich da der Punkt, dass nur der Erstkäufer Ansprüche geltend machen kann.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.