
AW: falsche Angabe zum Rechtsinhaber eine Fotos
Stell den Sachverhalt noch mal kurz klar,
A veröffentlicht Bild unter (fälschlicher) Angabe, dass es von B wäre. C kopiert das Bild, weil es Bilder von Person B nutzen darf.
Person A will nun C verklagen, da das Foto gar nicht von B ist, sondern von A.
Bei mir würd das sowas von 100% Mitverschulden geben. Anspruchsgrundlage ist § 97 UrhG?
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.