
AW: A gibt Radio-Interview. Wer hat die Interviewrechte?
Bei Bildern habe ich ja hier schon folgendes gelernt. Wer auf dem Bild zu sehen ist, hat das Recht - nicht der, der es gemacht hat.
Falsch gelernt
Es kommt darauf an, um welches Recht es geht.
Der, der das Bild gemacht hat, hat das Urheberrecht. Kann also alles das machen, was ihm als Urheber zusteht (UrhG).
Der Abgebildete hat bestenfalls das Recht zu entscheiden, ob sein Bild veröffentlicht wird. Hier geht es um die Abbildung der Person, nicht das Bild an sich (KunstUrhG)
Radio X möchte gern ein Interview mit Person A machen. A stimmt zu, nimmt das Interview bei Ausstrahlung auf, schneidet es evtl. noch ein bisschen kurz und knackiger und stellt es auf seine Internetseite.
Radio X bekommt das mit und sagt, das Interview muss gelöscht werden.
Und damit ist Radio X im Recht, da die Urheberrechte bei ihm liegen, somit auch das Recht der Verwertung und Veröffentlichung.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.