Hallo,
folgende Situation:
Privater Verkäufer verkauft auf Ebay einen gebrauchten Router, der als "neuwertig" bezeichnet wird, weil er in den wenigen Wochen seiner Benutzung auch einwandfrei funktionierte. In der Artikelbeschreibung wird nicht darauf hingewiesen, dass die gesetzliche Gewährleistung nicht gilt.
Käufer beanstandet nach Erhalt des Artikels, dass dieser bei ihm nicht richtig läuft.
Verkäufer sucht von der Herstellerseite detailiertere Anleitungen (normale Anleitung lag Lieferumfang bei), die das Problem lösen könnten.
Fünf Tage später meldet sich der Käufer wieder und teilt mit, dass sich Rechner zwar untereinander verbinden lassen, sich aber "keine zuverlässige Verbindung" über PPPoE (Anmeldung für DSL) zum Internet aufbauen ließe und der sich nun das selbe Gerät neu in einem normalen Geschäft gekauft hat und dieses bei ihm funktioniert.
In der selben Mail fragt er, was Verkäufer und Käufer nun mit der Kaufabwichlung machen und fordert eine Vorschlag vom Verkäufer.
Wie sollte der Verkäufer in dieser Situation verfahren? Ware zurücknehmen oder darauf hinweisen, dass das Gerät ja funktioniert, es sich aber um einen Bedienungsfehler vom Käufer handeln könnte?
Gruß
Eumel