
AW: Musik zur freien Verwendung
Welche Nutzungsrechte eingeräumt werden, ist dem Vertrag zu entnehmen.
Bei deiner zweiten Frage weiß ich leider nicht genau was du meinst.
Der Künstler veröffentlicht seine Musik auf einer Seite: je nach Vertragssituation.
Der, der damals Musik heruntergeladen hat: Kommt drauf an welches Nutzungsrecht ihm eingeräumt wurde. Wahrscheinlich hat er keins bekomme welches ihm erlaubt die Musik selbst zu veröffentlichen.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.