
AW: Domain im Auftrag bestellt: Nun Markenrechtsverletzung
Wenn er nachweisen kann, dass er ausschließlich im Auiftrag gehandelt hat, kann er die Haftung "delegieren" - also im Endeffekt muss er nicht dafür haften, muss aber den Verantwortlichen (den Auftraggeber) benennen, damit sich der Inhaber der Rechte an diesen wenden kann.
Problematisch wird es, wenn er als Inhaber der Domain eingetragen ist, denn dann hat er in der Regel eigenem Namen gehandelt und ist voll haftbar, da er alle Verfügungsrechte über die Domain hat - unabhängig vom Betreiber der Seite. Wenn man sowas ausschließen will, sollte man die Domain nicht auf den eigenen Namen sondern den des Auftraggebers registrieren - was im Prinzip ja auch Sinn macht.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.