Verkäufer F verkauft ein Handy bei E-bay. Käufer W ersteigert es und schickt eine Woche später positive Bewertung. Noch eine Woche später schreibt er eine E-mail und sagt,das Handy funktioniert nicht mehr und möchte sein Geld zurück. Verkäufer F sagt nein. Einige E-mails hin und her mit seinem Anwalt auch und nun hat Verkäufer F vom Mahngericht ein Schreiben bekommen. Einen Anwalt kann er sich nicht leisten. Was nun?