
AW: Darf man Erlebnisse im Weblog veröffentlichen?
Die Pressefreiheit schützt die Vermittlungsleistung. Hier passt wohl eher Meinungsfreiheit.
Zur Drittwirkung der Meinungsfreiheit, wohl sehr interssant für aaky, "Pressemitteilung Nr. 21/2010 vom 7. April 2010"; gerade letzter Absatz, aber nur im Zusammenhang, sehr gut zusammenfassend.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.