
AW: Nachnahme- Lehrgeld bezahlt?
1) Der Artikel wurde ja versendet, er wurde bloß nicht nicht empfangen.
2) Der Artikel muss wohl als zugegangen gelten ("Zugangsfiktion"), da der Kunde wusste, dass ein Parket für ihn bereit liegt und er hätte dies auch ohne Probleme abholen können.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.