Angenommen A kauft ein Handy in einem französischen Onlineshop.
A tritt am 14. Tag von seinem Kauf zurueck und fordert sein Geld zurueck.
Der Onlineshop verweist auf das in seinen AGbs beschriebene französische Widerrufsrecht, nach dem der Käufer die Ware innerhalb 7 Tagen auf eigene Kosten zum Verkäufer senden muss und lehnt daher einen Widerruf nach 14 Tagen ab.
A verweist auf Europäisches Recht und darauf, dass deutsches Recht gilt, da nach Dtl. verkauft wurde
Frage: Wer hat recht?
Kann ein französischer Onlineshop auch nach Deutschland nach französischem Recht verkaufen?