
AW: Verwendung von Scout in Text und Meta-Angaben
Meiner Meinung nach prinzipiell ja.
Die Frage ist nur, ob die Firma "xyz-Helfer" gleich die Kosten der Abmahnung geltend machen kann. Denn hier ist nicht unbedingt ein bewußtes Ausnutzen der Marke erkennbar.
Die Firma sollte den Verwender erstmal auf den Markenschutz hinweisen - das geht auch ohne Kosten. Erst wenn der Verwender dann nicht reagiert, sollte man rechtlich vorgehen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.