
AW: Veröffentlichung von Reviews zu Games
Ich will mich hier mal ******* anschließen. Meinungsfreiheit wirkt auf jeden Fall in den zivilrechtlichen Bereich hinein. Wie sonst sind Urteile wie das von spickmich zu begründen?
Außerdem möchte ich meinen, dass in der Regel ein Verhalten, welches man als "normaler" Mensch von der Meinungsfreiheit gedeckt glaubt, auch von der Meinungsfreiheit umfasst ist, dann allerdings eingeschränkt wird. Dass das geht, sagt nämlich
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.