
AW: Video Urheberrechte Deutschland u. Spanien
Darf nun der Kunde das Video zb. brennen so oft er möchte, es von Youtube runterladen oder auf den PC brennen es dann schneiden (Unser logo entfernen) und unter anderem Namen in das Internet stellen? (Wir wollen das natürlich nicht) Das ganze natürlich ohne unsere Erlaubnis.
Er darf das, was vereinbart ist. Nicht mehr und nicht weniger.
Zudem kommt noch ob das Urheberecht zwischen Deutschland und Spanien sich sehr ändert?
Da wiord es sicherlich Unterschiede geben, da es kein EU Recht diesbezüglich gibt und Urheberrecht nati0nales Recht ist. Dazu müsstest du aber jemanden fragen, der sich mit spanischem Urheberrecht auskennt.
In Deutschland soweit ich weis gibt es für Musiker die Firma GEMA die das Urheberrecht der Künstler vertritt. Vertritt die auch Video Produzenten bzw. gibt es eine ähnliche Firma die das macht? (Habe bei GEMA schon angefragt nur noch keine Antwort bekommen)
Die GEMA hat primär auch mit dem urheberrecht nichts zu tun. Sie hat lediglich urheberrechtliche Aufgaben für einige Künstler übernommen. Und das ist nicht mal die Mehrheit der Künstler. Ich weiß ja nicht,. was du angefragt hast, aber eigentölich hat die GEMA damit eigentlich nichts zu tun.
Das letzte wäre ob es eine ähnliche Firma wie die GEMA (Für Videos) auch in Spanien gibt oder Inter******** (n a tional - Ich bin mir nicht sicher ob man das hier schreiben darf?! aber es lässt mich nicht) vertretet da unsere Videos ja auch auf Seiten wie YouTube bzw. Inter********e Video Portale gestellt werden.
Du bist irgendwie "GEMA" orientiert - vergiss die GEMA einfach, denn du zäu8mst das Pferd von hinten auf.
Wenn es um die Durchsetzung von Urheberrechten geht, ist der Urheber relevant. Und der kann seine Rechte durch eine Verwertungsgesellschaft (und das ist die GEMA, aber nur eine von vielen) wahrnehmen lassen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.