
AW: Frage zur Gewährleistung
Da die ersten 6 Monate um sind, müsstest du nun zeigen, dass der Mangel schon bei Gefahrübergang vorlag (denn bei Gefahrübergang muss er immer vorliegen, bloß bei Unternehmer -> Händler geht man innerhalb der ersten 6 Monate davon aus). Vielleicht findest du über das Internet noch andere, bei denen das Problem auftaucht und die weitere Informationen darüber geben können? Ein Gutachter könnte wohl den Beweis erbringen, aber der kostet ja nun auch...
Schau doch aber nach, ob du noch Garantie auf das Gerät hast. Ansprecher wär dann aber der Garantiegeber (meist Hersteller), nicht der Verkäufer.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.