
AW: Gelieferte Ware angeblich defekt
Es komtm darauf an, ob der Ausschluss der Gewährleistung rechtlich sauber war - einfach nur der übliche Satz "keine Garantie, keine Rücknahme" reicht da nicht. Sonst müsste der Verkäufer bei Sachmängeln nachbessern.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.