
AW: Firmennamen und Logo im Kleingewerbe
derzeit plane ich die eröffnung eines kleinunternehmens.
Die Rechtsform "Kleinunternehmen" gibt es in DE nicht
Das was du meinst ist ein Einzelunternehmen. Dazu bedarf es unter anderem eienr Gewerbeanmeldung ....
da ich ja alleinunternehmer bin frage ich mich ob meine firm einen eigenen namen haben kann bzw. muss oder sogar nicht haben darf...
Du verwechselst das mit "Alleinunterhalter" - in der Beziehung heißt es auch Einzelunternehmer. Und wenn das Unetrnehmen nicht eingetragen wird, muss es deinen ausgeschriebenen Vor- und Zunamen als Uernehmenskennzeichnung tragen. Erst wenn das Unternehmen eingetragen wird (e.K. u.ä.) kannman sich einen Fantasienamen geben.
das gleiche gilt für ein logo welches ich dann zb. auf rechnungen haben möchte...
Ein Logo darfst du selbstverständlich haben, es darf aber i geschäftlichen Verkehr niemals ohne die Unternehmenskennzeichnung verwendet werden.
Meine Meinung: Die Probleme die du hast zigen eigentlich, dass du nicht viel Kenntnisse zu dem Thema hast,und dich mirt Fragen beschäftigst, die eigentlich zweitrangig sind. Ich empfehle dir, vor deinem Vorhaben sich mal mit jemandem zusammenzusetzen, der dir ein paar Grundkennnisse vermitteln kann.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.