Hallo zusammen,
wir diskutieren darüber wer die Rechte gem. Urheberrechtsgesetz besitzt:
Unser Fall:
Es wird eine Internetseite für den Verein V betrieben. Auf dieser Seite werden Texte und Bilder veröffentlicht, die Autor A gemacht hat.
Da doch A die Texte und Bilder "geschaffen" hat, liegt doch das Urheberrecht bei ihm, oder geht das an den Verein über, da für diesen die Texte/Bilder erstellt wurden?
Habt ihr da eine Lösung für mich?
Gruß
00-schneider