
AW: Kleinunternehmerregelung: Bei jedem Artikel ?
Eine Pflicht zur Kenntzeichung ergibt sich (auch) aus der Preisangabenverordnung. Nach dieser muss hat man "die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise)". Insofern würde ein Hinweis im Impressum oder in den AGB nicht genügen, da die Preise nicht erst bei Vertragsschluss ausgewiesen sein müssen, sondern bereits dort, wo man wirbt. Nachzulesen in § 1 (1) PAngV.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.