
AW: Herausgabe der Forums-Datenbank?
Ich wüsste nicht, auf welcher Grundlage das erfolgen sollte
Eigentum an Datenbanken gibt es nicht nach deutschem Recht (da keine Sache). Also bestenfalls Urheberrechte. Und solange der bisher Hoster dagegen nicht verstößt, besteht auch kei Anspruch, abgesehen davon, dass Urheberrecht auch keine Herausgabe erzwingen könnte.
Warum sollte der bisherige Hoster also die Datenbank herausgeben, wenn er sie gar nicht hat? Es ist Sache des betreibers des Forums, wie er mit seinen Daten umgeht, wo er sie speichert, wie er sie bekommen kann ...
Sicherlich könnte sich der Hoster bereit erklären, ein Backup zu erstellen und das zuzusenden, aber zum einen muss er das nicht (kein Rechtsgrund) zum anderen kann er dafür den Aufwand (Kosten) geltend machen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.