
AW: Wie hat ein Rechteinhaber auf eine Verletzung aufmerksam zu machen?
Der Urheber hat selbstverständlich nachzuweisen, dass er Rechte hat. Damit muss er auch genau benennen können, worauf er Rechte hat. Und das kann nun mal nur der Urheber, woher soll der Betreiber wissen, welche Beiträge es sind ...
Am einfachsten ist, die Leserin nochmal zu fragen, worum es sich handelt, und ihr erklären,wie man die URL herausfindet ...
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.