
AW: Ebay - schlechte Bewertung(en)
eBay bekommt man gar nicht dazu. Das muss man schon selbst zivilrechtlich machen.
Ansonsten kann man sich ganz einfach "wehren":
- Zahlungsnachweis kann man sich zusenden lassen
- Artikelnachweislich versenden (als Paket mit entsprechenden Nachweisen und Verfolgbarkeit)
- Unberechtigte Negativbewertung vom Bewerter entfernen lassen, zur Not mittels rechtlicher Möglichkeiten.
Eine Anzeige dürfte sich hier kaum lohnen, es sei denn, man kann Vorsatz nachweisen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.