
AW: Privater Webblog -> Anzeige ohne Grund?
Typischer Drohfall von jemandem der vorgibt, Ahnung zu haben aber keine hat 
Sicherlich kann man jemanden "anzeigen" weil er kein Impressum hat, allerdings müsste dann eine Straftat vorliegen. Und das ist bei bloßem Fehlen nicht der Fall. Die Strafe nach TMG ist lediglich ein Bußgeld - damit würde es sich um eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat handeln. Und das Bußgeld beträgt max. 5000 € - für den Beispielfall dürfte kaum der Maximalbetrag in Frage kommen. Wenn überhaupt, dürfte das Bußgeld eher gering sein. Auch handelt es sich dabei nicht um eine Abmahnung - diese Kosten kommen also nicht hinzu, bestenfalls Verfahrenskosten dees Bußgeldverfahrens.
Und dann gibt es noch die Abmahnung. Das ist allerdings zivilrechtlich. Und dazu muss Herr Z einen Anspruch geltend machen können (zB. Wttbewerbsrecht, Urheberrecht o.ä.) Kann ich mir zwar nicht vorstellen, kommt aber auf den Inhalt des Blogs an. Un d dann können durchaus Kosten für die Abmahnung entstehen, nur gibt es dann nicht mehr das o.g. Bußgeld.
Kurz: Herr Z treibt da ein Spiel mit jemandem, meiner Meinung nach gehört Herr Z verklagt
Ich würde empfehlen das Ganze auf sich zukommen zu lassen, kweinerlei Kontakt mit Herrn Z zu pflegen und wenn irgendwas schriftliches kommt, damit zu einem Anwalt zu gehen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.