
AW: Wer zahlt Porto bei Falschlieferung
Es kommt ganz darauf an, was man geltend macht.
Macht man einen Widerruf wegen Fernabsatzvertrag geltend, gelten auch die gesetzlichen Vorschriften. Unter anderem auch was die Rücksendekosten angeht.
Macht man aber Sachmängel (falscher Artikel) geltend, muss man die Kosten als Käufer nicht tragen. Allerdinsg hat der Verkäufer dann das Recht auf Nachbesserung.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.