
AW: Garantie??Oder nichtig??
Nein, das ist meines Wissens nicht mehr rechtens. Gabs, glaub ich, ein Urteil bezüglich Autoreparaturen.
Allerdings muss man, wenn man die Garantie in Anspruch nehmen will, dann nachweisen, dass alles nach Vorgaben des Herstellers gemacht wurde.
Ich persönlich würde, um den Ärger zu vermeiden, einfach woanders kaufen. Möglichkeiten sollte es auf dem freien Markt genügend geben.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.