
AW: Strichzeichnungen/Grafiken von Gebäuden und Fahrzeugen erlaubt?
Urheberrechtliche Probleme kann es durchaus geben, sowohl bei der Skyline als auch bei dem Fahrzeug. Denn bei beiden ist das Ausgangsbild urheberrechtlich geschützt udn das genannte könnte eine Bearbeitung darstellen.
Keine Probleme gibt es natürlich, wenn man die Bilder selbst gemacht hat, dann ist man ja auch selbst Urheber.
Bei den Gebäuden und Fahrzeugen ist es eigentlich problemlos, wenn die Bilder von einem öffentlichen Standpunkt aus gemacht wurden. Einen markenrechtlichen Aspekt würde ich persönlich hier nicht sehen, da der Markenschutz (bei den Fahrzeugen) sich auf die jeweiligen Klassen bezieht und man damit ja nicht für seine Produkte wirbt (es sei denn, man verkauft diese Fahrzeuge, aber dann darf man es eigentlich auch, da es sich ja um Produktabbildungen handelt).
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.