
AW: Hinweise in eBay Auktion gültig oder nicht?
Naja, da sind schon so einige merkwürdige Sachen drin.
Eigentum kann man nur an Sachen, also körperlichen Gegenständen haben. Bei einem Account ist dies wohl nicht der Fall, also kein Eigentum, also auch kein normaler Kaufvertrag, möglicherweise eine Analogie.
Dass du schreibst wofür der Käufer zahlt, ist auch weniger erheblich. U.U. wird man darauf schauen wie der Vertrag objektiv ausschaut und nicht was eine Vertragspartei gerne hätte - auf der anderen Seite könnte es durchaus Klarheit schaffen.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.