Hallo,
mal eine Frage. Ich habe mir mal egal aus welchen Gründen eine Domain gesichert die eine Doppelnamen von einer PErson ist. Also bspw.
"www.familienname1-familienname2.de"
nun wurde ich von dieser Person abgehmant und in einem Schrieben wurde mir erklärt (vom RA) dass ich die DOmain an die PErson geben muss und dass ich die Rechtsanwaltskosten zahlen muss.
1. Frage: Wenn ich der Person sofort die Domain gebe ohne dass ich Probleme mache, muss ich da wirklich die RA-Kosten zahlen, denn man kann ja ganz leicht raus finden wer eine gewollte Domain besitzt und ihn dann selber Kontaktieren ohne dass irgendwelche Gebühren entstehen. Muss ich Zahlen?
2. Frage: Was kann ich machen um diese Person solange wie möglich nicht die Domain zu geben und was kann da schlimmsten falls gegen mich passieren bzgl. Kosten und Gerichtliche Verfahren.
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.