
AW: GPL und Nutzungsbedingungen von externen Services
Ich würde schon sagen, das das Bestehen auf das Logo rechtens ist. denn die GPL ist das eine, Urheberrecht das andere.Und da ist festgelegt, dass der Urheber das Recht hat festzulegen, wie seine Urheberschaft anerkannt werden muss. Und die GPL hat ja eigentlich nichts mit Urheberrecht zu tun.
Es sind also zwei verschiedene Regelungen, die sich nicht widersprechen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.