Ein mögliches Szenario:
Person A bestellt Waren in einem Internetshop, will dann allerdings von dieser Bestellung zurücktreten weil Sie sich umentschieden hat. Nun will die Person erneut eine Bestellung im Shop aufgeben. Es sind noch keinerlei Leistungen beiderseits erbracht worden. Person B verweigert dies allerdings und verweist darauf, das ein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist. Zudem wird außerdem angemerkt das ein neuer Auftrag angelegt werden kann.
1. Darf Person B das?(Im Shop gibt es keine AGB, lediglich eine Wiederrufserklärung)
2. Bezüglich des neuen Auftrags, würde der erste Auftrag erstmal außenvor gelassen und das Geld, welches Person A überweist wirklich zur zweiten Bestellung gezählt, oder würde das Geld der ersten Bestellung gutgeschrieben?