Kann die Telekom ein gültiges Vertragsverhältnis gerichtsfest belegen, wenn vorher anlässlich eines Telefonats ein neuer Tarif zur Kostenersparnis angeboten / angenommen wurde (ohne speziellen Hinweis auf eine Mindestlaufzeit) und erst bei Providerwechsel eine Laufzeit zur Sprache kommt?
Mit anderen Worten: Wie belastbar sind telefonisch geschlossene Verträge ohne sonstige schriftliche Unterlagen. Gibt es da bereits einschlägige Gerichtsurteile?