Guten Tag,
folgender fiktiver Fall:
Ein End-Kunde bestellt per E-Mail (kein Online-Shop) bei einer Druckerei eine auf ihn zugeschnittene Ware .
Die Druckerei bietet Zahlung per Kreditkarte oder Vorkasse an. Der Kunde entscheidet sich für die Bezahlung per Vorkasse und überweist das Geld.
Ein paar Tage später erhält er die Information das der Druckauftrag ausgeführt wird und wenig später erhält er auch die bestellte Ware.
Mehrere Monate später erhält der Kunde eine Mahnung, dass kein Zahlungseingang festgestellt werden konnte.
Hat die Druckerei, dadurch dass sie geliefert hat nicht bestätigt, dass sie das Geld erhalten hat? Und ist damit nicht der Kaufvertrag erfüllt?
Wie sieht die rechtliche Situation für den Kunden aus?
Könnte §363 BGB (Beweislastumkehr) greifen?