
AW: Akzeptiert man mit einer Zahlung einen Vertrag?
Den Vertrag akzeptierst du in der Regel ja schon vorher, es sei denn im Vertrag ist vermerkt, dass dieser durch eine erste Zahlung zustande kommt.
Ganz so einfach ist da snicht, oftmals gibt man auch erst ein Angebot ab (hauptsächlich im Kaufrecht). Ob und wann ein Vertrag zustande kommt mus sman immer im Einzelfall sehen, dazu gibt es keine allgemeine Aussage.
Sobald du allerdings anfängst, die Dienstleistung zu nutzen, erlischt auch dein Wiederrufsrecht.
Das Widerrufsrecht ist bei rechtswidrigen/nichtigen Verträgen allerdings egal, da es nur für rechtskräftige Verträge relevant ist.
Wenn aber dieser Vertrag rechtswidrig ist ?
Dann wird er von Anfang an als nichtig betarchtet und jeder hat die empfangenen Leistungen zurückzugewähren.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.