
AW: Verantwortlichkeit bzgl. Wasserzeichen auf Promo-CDs
Jetzt meine Frage: Wie kann der Chefredakteur die Verantwortung von sich auf Redakteur X übertragen, so dass auf jeden Fall Redakteur X derjenige wäre, der mit rechtlichen Konsequenzen für sein illegales Verhalten zu rechnen hätte?
Gar nicht gegenüber dem Urheber oder Rechtinhaber. Für den bleibt immer der Chefredakteur der Anspürechpartner.
Im "Innenverhältnis" kann der Chefredakteur dem Redakteur (auch wenn er freier Mitarbeiter ist) durchaus mittels Verträgen und Vereinbarungen oder im Rahmen des Vorgesetztenverhältnisses, wenn er dem Redakteur das Fehlverhalten nachweisen kann, handeln.
Der Chefredakteur kann sich also bestenfalls durch entsprechende Vereinbarungen mit dem Redakteur nach innen absichern. Nach außen - keine Chance.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.