
AW: Händler verweigert Rückgaberecht
Bei einem Widerruf kann man schon davon ausgehen, dass die Originalverpackung noch vorhanden ist, sonst könnte man annehmen, das Gerät wie Eigentum genutzt (dann erlöscht das Widerrufsrecht idR.)
Etwas anderes ist es, wenn ein Sachmangel geltend gemacht wird. Hier muss man die Originalverpackung nicht (mehr) haben. Allerdings sind da die rechte und Pflichten ein klein wenig anders. Zum Beispiel kannst du vom Verkäufer Nachbesserung verlangen, aber nicht von vornherein vom Vertrag zurücktreten - erst unter bestimmten Bedingungen.
Es kommt eben immer darauf an, was man eigentlich vom Verkäufer will
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.