
AW: Muss ich die Inkassogebühren zahlen?
Kommt darauf an, auf diese Frage gibt es kein eindeutiges Ja oder Nein.
Wenn man sich in Verzug befindet, kann der Gläubiger zusätzliche Kosten geltend machen, sofern sie gerechtfertigt sind. Ob sie in dem Fall wirklich gerechtfertigt sind, muss anhand aller Umstände geprüft werden (wie wurdenm die Mahnuingen versandt, konnte damit gerechnet werden, dass der Schulder sie erhält usw. ...)
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.