
AW: McDonalds Lieferservice..Rechtens?
Herr XZ sollte nicht nur Angst vor M haben, wenn er mit deren Namen wirbt/gewerblich auftritt, sondern auch mit Ämtern, der Herr XZ mit unverpackten Lebensmitteln handelt, was mienes Wissens in DE genehmigungspflichtig ist. Und dabei kommt es nicht darauf an, was auf der Rechnung steht, sondern was tatsächlich gemacht wird. Her XZ tritt hier nämlich als Händler auf und nicht als Lieferservice (auch wenn es im ersten Moment so aussieht, nur ein Lieferservice handelt mit eigenen Waren, Herr XZ mit fremden.
Ich würde Herrn XZ nur empfehlen, die Finger davon zu lassen oder sein Gewerbe vernünftig aufzubauen (Anmeldung, Genehmigung, Lieferanten ...)
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.