
AW: Mahnungen wegen "kostenpflichtigem Vertagsabschluss"
Kostn, die nur in den AGB angegeben sind, sind nach allgemeiner Rechtssprechung rechtswidrig.
[url]http://www.e-recht24.de/news/schuldrecht/417.html[/url]
Allerdings muss man aktiv werden und darf das nicht einfach nur "aussitzen". denn sobald der andere einen vollstreckbaren Titel erwirkt (Mahnverfahren), ist es egal, ob es irgendwann mal rechtswidrig war, dann muss man zahlen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.