
AW: Bilder aus Büchern verwenden
Was ist generell von dieser Vorgehensweise zu halten?
Absolut nichts. Denn ohne Genehmigung des Urhebers wäre das ein Verstoß gegen Urheberrecht ("geistiges Eigentum" gibt es im deutschen Recht nicht). Und auch die Quellenangabe bringt nichts, da immer noch der Urheber entscheidet, ob und wie man die Urheberschaft kennzeichnet. Und das setzt - logischerweise - die Genehmigung des Urhebers voraus.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.