
AW: Die etwas andere Frage!
Ich sehe hier zwei abmahnfähige Punkte:
- Kopplungsgeschäft
- langfristiger, "existenzgefährdender" Verkauf der Produkts unter Wert (sonst könnte man es ja auch ohne Kopplungsgeschäft)
Während ersteres eigentlich nur Konkurrenten interessiert, könnte beim zweiten Punkt der Staat auf den Plan gerufen werden.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.