Darf ein Kriminalbeamter bei seinen Ermittlungen einem Rechtsanwalt zur Verletzung seiner Verschwiegenheitsverpflichtung (§ 43 a Abs. 2 BRAO) auffordern. Zumal die Verpflichtung zur anwaltlichen Verschwiegenheit strafrechtlich abgesichert. ist. Nach meinen Rechtsempfinden ein ungeheuerliches Vorgehen. Das mich an schlechte TV-Krimis erinnert. Wo der Kriminalbeamte bei seine Ermittlungen der Sekretärin Beweismttel entlockt.
Dies so gewonnenen Ermittlung werden dann als Beweise aufgeführt. Der Anwalt und sein Mitarbeiterin werden dann als Zeugen geladen. So geschehen im wirklichen Leben.