
AW: Steuernummer oder Ust-id-nr?
ich habe ein Gewerbe angemeldet und möchte nun ganz gerne einem Unternehmen 2 Rechnungen ausstellen. Ich besitze allerdings keine Umsatzsteuernummer (und möchte momentan auch ungern eine beantragen).
Musst du auch nicht, die benötigt man idR. nur bei Handel mit dem EU Ausland.
Da ich aber eine Steuernummer auf meine Rechnung schreiben muss, muss dies meine "persönliche Identifikationsnummer" sein welche ich vom Finanzamt erhalten habe?
Nein, das ist nicht diese. Wenn du ein gewerbe angemeldet hast, bekommst du nach einiger Zeit vom Finanzamt einen Fragebogen. Den musst du ausfüllen und bekommst dann vom FA eine separate Steuernummer zugeteilt. Diese muss dann verwendet werden. Solange du die noch nicht hast, musst du auf der Rechnung angeben, dass diese noch nicht zugeteilt wurde. Wenn der Kunde es wünscht, musst du die Rechnung dann nochmal mit Nummer zusenden, wenn die Nummer da ist.
Desweiteren darf ich dann ja warscheinlich keine Mwst ausstellen bzw. muss einfach den Betrag so hinschreiben wie er ist und einen kleinen Satz wie "Mwst entfällt weil Dienstleister unter Kleinunternehmer-Regelung fällt". Ist das korrekt oder habe ich dabei etwas übersehen?
Auch das kannst du nicht selbst entscheiden. In dem oben erwähnten Fragebogen kannst du auch angeben, ob du die Kleinunternehmerregelung wahrnehmen möchstest (wenn die Voraussetzungen erfüllt sind). Dann wird dir dies vom FA bestätigt, erst dann darfst du das nutzen und musst es auch auf der Rechnung kennzeichnen.
Ich empfehle dir, deine Rechnugnen erst dann auszustellen, wenn die erforderlichen Angaben da sind.
Um das ganze ein wenig zusammenzufassen: Ich möchte gerne eine Rechnung austellen und dabei meine persönlich Identifikationsnummer als Ersatz für die Ust-id-nr nehmen.
Darfst du nicht - oder darfst es schon, allerdings ist das dann keine gewerblich korrekte Rechnung und die kann vom FA angezweifelt werden. Damit machst du nur dir und deinem Kunden unnötigen Ärger.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.